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Auf den Punkt – Kulturraum Kindheit und Jugend.

In seiner jugendpolitischen Handreichung „Auf den Punkt II/III – Kulturraum Kindheit und Jugend“ trägt der Rat für Kulturelle Bildung Befunde und Empfehlungen zu wesentlichen Rahmenbedingungen kultureller Teilhabe in Kindheit und Jugend zusammen: Frühe Förderung, Angebote, Infrastrukturen.

„Die aktive Begegnung mit kulturellen, ästhetischen Inhalten ist ein wichtiger Bestandteil von Kindheit und Jugend. Daher ist es besonders problematisch, dass der ganze durch die Corona-Pandemie lahmgelegte Bildungsbereich kultureller Freizeitaktivitäten jetzt akut gefährdet ist: Kultur und Kulturelle Bildung sind in den Kommunen keine Pflichtaufgabe und fallen damit oft zuerst finanziellen Kürzungen zum Opfer. Hier müssen Bund, Länder und Kommunen kreative, dauerhaft tragfähige Lösungen finden“, so Eckart Liebau, Vorsitzender des Rates für Kulturelle Bildung.

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