Impulsprogramm „Kunst Trotz Abstand“
Bis zum 4. Oktober 2020 können Kultureinrichtungen sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg einen Antrag beim Impulsprogramm „Kunst Trotz Abstand“ stellen.
Gefördert werden künstlerische Darbietungen sowie die Entwicklung und Erprobung neuer Formate, zielgruppenspezifischer Angebote und künstlerischer Konzepte, die trotz der derzeitigen Auflagen umgesetzt werden können und dürfen.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst stellt 7,5 Mio. Euro aus dem Corona-Hilfsprogramm für Kunst und Kultur zur Verfügung, um die Arbeit von Kultureinrichtungen, Vereinen der Breitenkultur sowie freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern abzusichern.