Projektförderung Kulturelle Teilhabe: Jetzt Antrag auf Projektförderung 2025 stellen!
Bis 1. November 2024 können Kunst- und Kulturschaffende einen Antrag auf Projektförderung für 2025 im Bereich Kulturelle Bildung an das Kulturamt stellen. Gefördert werden künstlerische Projekte, die unter professioneller Betreuung und Anleitung ästhetisch-gestalterische und künstlerische Betätigungen und Erfahrungen von künstlerischen Laien ins Zentrum stellen. Förderungswürdig sind insbesondere Kooperationsprojekte von Kunst- und Kulturschaffenden bzw. Kultureinrichtungen mit anderen Einrichtungen und Gruppen aus den Bereichen Bildung, Jugend oder Soziales. Antragsberechtigt sind Kunst- und Kulturschaffende sowie Kunst- und Kultureinrichtungen mit zentralem Wirkungsort in Freiburg.
- Einzureichen sind ein Zuschussantrag sowie ein Finanzplan.
- Der Projektbeginn muss zwischen 1.1. und 31.12.2025 liegen
- Für einen etwaigen Mehraufwand im Bereich Inklusion können Projekte zusätzliche komplementäre Fördermittel erhalten
- Die Fördermittel werden unter Beteiligung einer Fachjury auf Basis von Förderkriterien vergeben. Bitte beachten Sie die Fördervoraussetzungen.
Grundsätzliche Fragen beantworten die FAQs, eine individiuelle Beratung ist möglich und zu empfehlen – besonders bei Erstantragsteller_innen!