Überspringen zu Hauptinhalt
Ausschreibung

Jetzt beim Innovationsfonds Kunst BaWü in der Programmlinie “Kulturelle Bildung” Antrag stellen

Das Wissenschaftsministerium schreibt bereits zum zwölften Mal das Förderprogramm Innovationsfonds Kunst aus. Kulturschaffende können sich mit Projekten bis zum 19. November 2018 bewerben. Antragsberechtigt sind in der Regel gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften. Diese müssen dem Ressortbereich der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zugeordnet sein. Das Antragsverfahren erfolgt elektronisch.

Die aktuelle Ausschreibung umfasst die Programmlinien neben „Kulturelle Bildung“ auch „Innovative Projekte“, „Kunst und Kultur für das ganze Land“ und „Interkultur“. Die Förderhöchstsumme beträgt bei allen Programmlinien 50.000 Euro. Die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro. Die Förderentscheidungen werden durch eine unabhängige Jury getroffen.

Der Innovationsfonds Kunst hat sich als wichtiges Förderinstrument der Landesregierung in der Kunst- und Kulturlandschaft Baden-Württembergs fest etabliert. Er schafft kreative Spielräume für neue Ausdrucks- und Beteiligungsformen, für spartenübergreifende Ansätze und ungewöhnliche Aufführungsorte in allen Sparten des Kulturbereichs. Seine Stärke liegt darin, Projekte und Aktivitäten zu ermöglichen, die unabhängig vom Alltagsbetrieb Raum für neue Entwicklungen geben.

An den Anfang scrollen