Überspringen zu Hauptinhalt
Ausschreibung

Kreatives Europa: Grenzüberschreitende Kooperationsprojekte

Bis 5. Mai 2022 können öffentliche oder privatrechtliche Einrichtung – wie eingetragene Vereine, GmbHs oder KGaA – bei Kreatives Europa bis zu 80% der Gesamtkosten für grenzübergreifende Kooperationsprojekte beantragen. Das Projekt sollte von mindestens 3 Kultureinrichtungen aus mindestens 3 teilnahmeberechtigten Ländern gemeinsam und auf Augenhöhe konzipiert und umgesetzt werden. Projektaktivitäten sollten in möglichst vielen europäischen Ländern stattfinden und miteinander in Zusammenhang stehen.

Kreatives Europa ist das Förderprogramm der Europäischen Kommission zur Unterstützung der europäischen Kultur- und Kreativsektoren sowie der audiovisuellen Branche. Basierend auf der neuen Verordnung für Kreatives Europa läuft das Förderprogramm von 2021 bis 2027. Für die siebenjährige Programmlaufzeit stehen 2,44 Milliarden Euro zur Verfügung, um alle Kultursparten und den audiovisuellen Bereich zu unterstützen.

 

An den Anfang scrollen