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Ausschreibung

Kreatives Europa Kultur: Europäische Kooperationsprojekte 2025 beantragen

Bis 13. Mai 2025 können öffentliche oder privatrechtliche Einrichtung – wie eingetragene Vereine, GmbHs oder KGaA – bei Kreatives Europa bis zu 80% der Gesamtkosten für Europäische Kooperationsprojekte beantragen. Das Projekt sollte von mindestens 3 Kultureinrichtungen aus mindestens 3 teilnahmeberechtigten Ländern gemeinsam und auf Augenhöhe konzipiert und umgesetzt werden. Projektaktivitäten sollten in möglichst vielen europäischen Ländern stattfinden und miteinander in Zusammenhang stehen.

Um Sie bei der Antragstellung zu unterstützen, gibt es auf YouTube ein neues Tutorial, in dem erklärt wird, wie Sie einen Antrag im Portal anlegen sowie ausfüllen. Außerdem können Sie dort die Aufzeichnung der Veranstaltung „Kooperationsprojekte beantragen“ vom 23. Januar 2025 anschauen. Falls Sie noch weitere individuelle Fragen rund um die Antragstellung haben, können Sie sich zu den Q&A Sessions anmelden, die ab 13. Februar 2025 starten.

Das EU-Kulturförderprogramm Kreatives Europa KULTUR unterstützt die europaweite Zusammenarbeit von kulturell arbeitenden Organisationen in Form von grenzüberschreitenden Projekten. Kreatives Europa ist das Förderprogramm der Europäischen Kommission zur Unterstützung der europäischen Kultur- und Kreativsektoren sowie der audiovisuellen Branche. Basierend auf der neuen Verordnung für Kreatives Europa läuft das Förderprogramm von 2021 bis 2027. Für die siebenjährige Programmlaufzeit stehen 2,44 Milliarden Euro zur Verfügung, um alle Kultursparten und den audiovisuellen Bereich zu unterstützen.

 

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