Kreatives Europa Kultur: Europäische Kooperationsprojekte 2025 beantragen
Am 12. Dezember 2024 und 23. Januar 2025 findet die zweiteilige Online-Veranstaltung “Europäische Kooperationsprojekte beantragen”statt: In der ersten Infosession am 12. Dezember 2024 erhalten Sie Informationen zur Ausschreibung für Europäische Kooperationsprojekte 2025, zu Zielen, Prioritäten und formellen Kriterien. In der zweiten Infosession am 23. Januar 2025 wird die Antragstellung erklärt und explizit auf das Antrags- und Budgetformular eingegangen – jetzt anmelden!
Bis voraussichtlich Mitte Mai 2025 können öffentliche oder privatrechtliche Einrichtung – wie eingetragene Vereine, GmbHs oder KGaA – bei Kreatives Europa bis zu 80% der Gesamtkosten für Europäische Kooperationsprojekte beantragen. Das Projekt sollte von mindestens 3 Kultureinrichtungen aus mindestens 3 teilnahmeberechtigten Ländern gemeinsam und auf Augenhöhe konzipiert und umgesetzt werden. Projektaktivitäten sollten in möglichst vielen europäischen Ländern stattfinden und miteinander in Zusammenhang stehen.
Das EU-Kulturförderprogramm Kreatives Europa KULTUR unterstützt die europaweite Zusammenarbeit von kulturell arbeitenden Organisationen in Form von grenzüberschreitenden Projekten. Kreatives Europa ist das Förderprogramm der Europäischen Kommission zur Unterstützung der europäischen Kultur- und Kreativsektoren sowie der audiovisuellen Branche. Basierend auf der neuen Verordnung für Kreatives Europa läuft das Förderprogramm von 2021 bis 2027. Für die siebenjährige Programmlaufzeit stehen 2,44 Milliarden Euro zur Verfügung, um alle Kultursparten und den audiovisuellen Bereich zu unterstützen.