Projektförderung Kulturelle Teilhabe: Jetzt Antrag auf Projektförderung 2026 stellen!
Bis 1. Mai 2026 können Kunst- und Kulturschaffende einen Antrag auf Projektförderung für 2026 im Bereich Kulturelle Bildung an das Kulturamt stellen. Außerdem finden am 13. März und am 14. April Online-Beratungen statt – jetzt anmelden!
Gefördert werden künstlerische Projekte, die unter professioneller Betreuung und Anleitung ästhetisch-gestalterische und künstlerische Betätigungen und Erfahrungen von künstlerischen Laien ins Zentrum stellen. Förderungswürdig sind Kooperationsprojekte von Kunst- und Kulturschaffenden bzw. Kultureinrichtungen mit anderen Einrichtungen und Gruppen aus den Bereichen Bildung, Jugend oder Soziales. Antragsberechtigt sind Kunst- und Kulturschaffende sowie Kunst- und Kultureinrichtungen mit zentralem Wirkungsort in Freiburg.
- Einzureichen sind ein Zuschussantrag sowie ein Finanzplan.
- Der Projektbeginn muss zwischen 1.7. und 31.12.2026 liegen
- Für einen etwaigen Mehraufwand im Bereich Inklusion können Projekte zusätzliche komplementäre Fördermittel erhalten
- Die Fördermittel werden unter Beteiligung einer Fachjury auf Basis von Förderkriterien vergeben. Bitte beachten Sie die Fördervoraussetzungen.
Grundsätzliche Fragen beantworten die FAQs, eine individiuelle Beratung ist möglich und zu empfehlen – besonders bei Erstantragsteller*innen! Bei der Online-Beratungen gibt das Kulturamt Freiburg Tipps, wie Sie Ihren künftigen Förderantrag im Förderbereich Kulturelle Bildung noch besser machen können:
- Was sollte ich über das Förderverfahren wissen?
- Wie schreibe ich eine noch bessere Projektskizze?
- Wie mache ich es der Jury leichter, eine Entscheidung zu treffen?

