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Ausschreibung

„Sonnenstunden“ – für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine

Bis 20. Mai 2022 können kulturelle Einrichtungen im Förderprogramm Sonnenstunden der Kulturstiftung der Länder bis zu 5.000 € für kulturelle Angebote beantragen.

Nach der Flucht vor dem Krieg will „Sonnenstunden“ für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine geschützte Räume schaffen. In diesen sollen sie gemeinsam kulturelle Angebote wie zum Beispiel Vorlesestunden, Konzerte oder Theateraufführungen in Unterkünften für Geflüchtete, Besuche in kulturellen Einrichtungen, Stadtspaziergänge, Workshops mit Künstler_innen  wahrnehmen oder sich selbst künstlerisch-kreativ betätigen können.

Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (z. B. Literaturhäuser, Puppen-, Musik- und Kindertheater, Musik- und Kunstschulen) kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind (z. B. Museen, Bibliotheken, Archive), sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, musikalische Ensembles, Kulturfördervereine).

Das Programm wir mitgefördert von: Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, die Berliner Architektin Regine Leibinger und die National-Bank, deren Vorstandsvorsitzender, Dr. Thomas Lange, Mitglied im Kuratorium der Kulturstiftung der Länder ist.

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