BKJ-Förderprogramm »Künste öffnen Welten«
Bis 29. Februar können gemeinnützige Rechtspersonen (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen oder gGmbHs) sowie öffentlich-rechtliche Rechtspersonen Anträge im Rahmen von »Künste öffnen Welten« stellen (Projektstart ab 15. Juli 2024 möglich). Das Projekt wird inhaltlich durch ein Bündnis verantwortet, das aus mindestens drei Organisationen oder Institutionen besteht.
Das Förderprogramm ermöglicht kulturelle Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren, die bisher keine oder nur sehr wenige Zugänge zu Kunst und Kultur hatten. Ziel ist es, für die Teilnehmer_innen in ihrer freien Zeit, in Kita oder Ganztag neue Zugänge zu Bildung und Teilhabe zu schaffen.
»Künste öffnen Welten« ist ein Programm der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) im Rahmen des Gesamtprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (2023−2027).