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Fördermöglichkeiten

Freiburg

Ziel des Freiburger Bildungspaketes ist es, insbesondere sozial benachteiligten, bildungsfernen und besonders förderbedürftigen Schüler_innen mehr Teilhabe an Bildungsangeboten mit außerschulischen Partner_innen zu ermöglichen. Die Spannbreite der geförderten Maßnahmen reicht dabei von Umweltbildung über LRS-Förderung bis hin zu Musik- oder Theaterprojekten.

Antragsberechtigt: Grundschulen und weiterführende Schule bis Klasse 6.

Ansprechpartnerin: Stefanie Seiler, Amt für Schule und Bildung, Fachservice Bildungsteilhabe, 0761-2012313

In der Freiburger Bürgerstiftung haben sich engagierte Bürger_innen der Stadt zusammengeschlossen, um Bildung und Erziehung, Jugendhilfe und Altenhilfe, Kunst, Kultur und Denkmalschutz, öffentl. Gesundheitswesen, Wissenschaft und Forschung, Umweltschutz und Naturschutz, Heimatpflege und Völkerverständigung, sowie Sport und Gesundheit zum Wohl der in der Stadt Freiburg lebenden Menschen durch eine Gemeinschaftsstiftung nachhaltig selbstlos zu fördern und zu entwickeln.

Satzungsgemäß können keine Mittel für Einzelpersonen gegeben werden. Auch wenn das Förderprojekt in den satzungsgemäßen Förderbereich der Bürgerstiftung fällt, ist damit keine Verpflichtung zur Förderung gegeben.

Antragsberechtigt: Die Freiburger Bürgerstiftung fördert Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen und Initiativen, die sich den o.g. gemeinnützigen Satzungszwecken der Bürgerstiftung zuordnen lassen. Fokussiert Bildung und Erziehung, Kinder- und Jugendhilfe, Kunst und Kultur.

Ansprechperson: Friederike Zimmermann, Tel.: 0761- 12 02 31 07

 Zur weiteren Stärkung nachhaltigen Lernens hat die Stadt Freiburg einen Bildungsfonds für nachhaltige Entwicklung eingerichtet. Ziel des Fonds ist die Unterstützung und Förderung von Lernangeboten zu diesem Themenbereich entlang der gesamten Lebenslinie. Als Orientierung dient dabei das „Freiburger Kleeblatt Nachhaltigkeit Lernen“, ein Bildungsangebot für Kitas, Schulen und Erwachsene. Die Idee des „Freiburger Kleeblatt Nachhaltigkeit Lernen“ ist, Entscheidungen zu einem nachhaltigen Lebensstil für alle Bürger_innen erleb- und erfahrbar zu machen, indem ein Schlüssel- oder Kernthema der Nachhaltigkeit aus den vier Perspektiven der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie, Soziales und Kultur) unter die Lupe genommen wird.

Antragsberechtigt: Institutionen, Organisationen, Projektträger und Einzelpersonen, die Initiativen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung im Sinne des Freiburger Kleeblattes ergreifen wollen.

Ansprechpartnerin: Svenja Fugmann, Ökostation Freiburg, 0761-892333

Der Innovationsfonds initiiert Netzwerke, in denen Schulen untereinander und mit außerschulischen Partner_innen kooperieren, unterstützt Schulentwicklungsprozesse, ermöglicht innovative pädagogische Konzepte, fördert inklusive Bildung in Freiburg, dient der Finanzierung von Qualifizierungen, ermöglicht Lernen an außerschulischen Lernorten, schafft Experimentierräume.

Antragsberechtigt: Zusammenschluss von mindestens zwei Einrichtungen (Schulen oder Bildungsanbietende), die im Rahmen des Vorhabens miteinander und mit mindestens einem/einer nichtschulischen Partner_in kooperieren.

Ansprechpartner: Hartmut Allgaier, Amt für Schule und Bildung, Freiburger Bildungsmanagement, 0761-201-2372

Das Kulturamt der Stadt Freiburg schreibt im Rahmen des Innovationsfonds kulturkonzept.freiburg jährlich Projektmittel im Bereich Kulturelle Bildung aus. Gefördert werden künstlerische Projekte, die unter professioneller Betreuung und Anleitung ästhetisch-gestalterische und künstlerische Betätigungen und Erfahrungen von künstlerischen Lai_innen ins Zentrum stellen. Schwerpunkt der Förderung ist die Unterstützung einer „Kultur des Aufwachsens“, d.h. insbesondere werden Projekte mit Kindern und Jugendlichen gefördert. Bitte beachten Sie die Förderkriterien und Fristen!

Antragsberechtigt: Kunst- und Kulturschaffende sowie Kunst- und Kultureinrichtungen mit zentralem Wirkungsort in Freiburg.

Ansprechpartner: Mario Willersinn, Kulturamt Freiburg, Koordinator Netzwerk Kulturelle Bildung Freiburg, 0761-201 2106

Gefördert werden pädagogisch orientierte Projekte mit Kindern und Jugendlichen im Umweltschutz.

Antragsberechtigt: Freiburger Umwelt- und Naturschutzvereinigung oder einem Verein mit Sitz in Freiburg.

Kontakt: Umweltschutzamt, 0761-2016101

Die step stiftung ist eine gemeinnützige und mildtätige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie setzt nachhaltig angelegte Projekte für Kinder und Jugendliche operativ um und fördert diese Zielgruppe regional und international durch sozial-integrative Sport- und Bewegungsangebote sowie Qualifizierungsmaßnahmen.

Kontakt: Dr. Berndt Tausch, 0761-5958351

Zweck der Dr. Rolf Böhme Stiftung der Sparkasse ist die Förderung von Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung einschließlich Studentenhilfe und die Förderung des Umweltschutzes.

Antragsberechtigt: Gemeinnützige Vereine und Institutionen.

Ansprechpartner: Marc Winsheimer, Stiftungsmanagement und Geschäftsführung, 0761-215-1285

Die Ida- und Otto-Chelius-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung, die Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen oder beruflichen Entwicklung unterstützt. Sie fördert Projekte für Kinder und Jugendliche in der Stadt Freiburg und Umgebung, darunter auch musisch-kreative in Kindertagesstätten, Schulen und Freizeit. Anträge mit genauen Angaben zu den Inhalten und Kosten eines Projekts bitte schriftlich an die Ida- und Otto-Chelius-Stfitung stellen. Der Vorstand trifft sich mindestens zweimal im Jahr, um über die Anträge zu beraten und zu entscheiden.

Kontakt: Chelius-Stiftung

Die Renate und Waltraut Sick Stiftung fördert Projekte, die kreatives Schaffen zur Persönlichkeitsbildung oder -stärkung einsetzen, vorwiegend in der Region Freiburg. Die Förderbereiche umfassen “Bildung und Erziehung”, “Musik”, “Kunst und Kultur” und “Sport”. Förderanträge können jederzeit in schriftlicher Form  auf dem Postweg eingereicht werden.

Antragsberechtigt: Die Renate und Waltraut Sick Stiftung unterstützt Vereine, die Förderung und Durchführung von Projekten, einzelnen Veranstaltungen und Ausstellungen.

Kontakt: Renate und Waltraut Sick Stiftung, Tel.: 0761-282-9199

Die Wilhelm Oberle-Stiftung engagiert sich im sozialen Bereich und fördert in erster Linie Personen, die aufgrund ihres Alters, ihres Gesundheits- oder geistigen Zustandes, ihrer sozialen Situation oder einer materiellen Notlage auf die Hilfe Dritter anwiesen sind. Daneben verfolgt sie gemeinnützige Zwecke in der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe und der Entwicklungszusammenarbeit. Kulturelle Projekte mit sozial benachteiligten Kindern fördert sie ebenfalls.

Antragsberechtigt: Gemeinnützige Vereine, Institutionen, Schulen, Kitas etc.

Kontakt: W. Oberle-Stiftung, 07633-981700

Die Stiftungsverwaltung Freiburg vereinigt unter ihrem Dach sechs eigenständige Stiftungen, welche teilweise Projekte zur kulturellen Teilhabe von benachteiligten Kindern und Jugendlichen fördern:

Heiliggeistspitalstiftung: Altenhilfe
Waisenhausstiftung: Kinder- und Jugendhilfe
Adelhausenstiftung: Bildung und Erziehung von – vorwiegend katholischen – Mädchen und jungen Frauen
Dr. Leo-Ricker-Stiftung: Förderung von Studierenden an Freiburger Hochschulen
Franz-Xaver- und Emma-Seiler-Stiftung: Förderung von Jugendlichen im Handwerk
Michael-Denzlinger-Stiftung: Altenhilfe in Freiburg-Hochdorf

Antragsberechtigt: Freiburger Bürger_innen

Kontakt: Stiftungsverwaltung Freiburg, 0761-2108100

Baden-Württemberg

Ausschreibungen & Programme im Bereich “Bildung” sowie “Gesellschaft & Kultur”
Programmbereich „Kunst & Kultur“

Die Baden-Württemberg-Stiftung sieht in der Förderung der Kunst und der Bewahrung des kulturellen Erbes einen wesentlichen Beitrag, um die Zukunftsfähigkeit des Landes Baden-Württemberg zu sichern. Seit ihrer Gründung im Jahr 2000 engagiert sie sich deshalb aktiv und nachhaltig für die Kulturszene des Landes. Projekte, die von der Baden- Württemberg-Stiftung gefördert werden, sollten einen klaren Bezug zum Land Baden-Württemberg aufweisen, sich inhaltlich von den sonstigen Aktivitäten abheben und eine herausragende Betreuung haben sowie zeitlich klar abgegrenzt sein, d.h. weder schon begonnen noch abgeschlossen sein. Erwartet wird für die Durchführung des beantragten Projekts ein deutlich auszuweisender Eigenanteil. Die Anträge für die Förderrunden (Frühjahr, Sommer, Herbst, Winter) können laufend eingereicht werden.

Antragsberechtigt: Die Förderung richtet sich an gemeinnützige, innovative Projekte Dritter aus dem Kunst- und Kulturbereich in Form von Zuwendungen, sofern es sich um gemeinnützige Einrichtungen (Vereine, Stiftungen, gGmbHs) oder öffentlich-rechtliche Körperschaften (Städte, Kommunen, Landeseinrichtungen, kirchliche Einrichtungen) handelt. Privatpersonen sind von der Antragstellung ausgenommen.

Ansprechpartnerin: Nadja Zink, Referentin Gesellschaft & Kultur, 0711-248-476-38

Der Friedrich-Bödecker-Kreis Baden-Württemberg e. V. vermittelt und finanziert Lesungen vorrangig an Schulen im Land. Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche durch eine Autor_innenbegegnung Interesse und Spaß am Lesen gewinnen, in Werkstattgesprächen etwas über das Schreiben und die Möglichkeiten sich selbst auszudrücken erfahren und durch Literatur zur Reflexion angeregt werden.
Der FBK Baden-Württemberg übernimmt – im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten – das Honorar, Reise- und Übernachtungskosten tragen generell die Schulen.

Antragsberechtigt: Alle Schule, Bibliotheken, JVA und auf Anfrage auch freie Träger und außerschulische Bildungseinrichtungen des Landes Baden-Württemberg.

Ansprechperson: Ulrike Wörner, Geschäftsführung, Tel: 0711-6990700

Die Jugendstiftung Baden-Württemberg fördert Projekte junger Menschen, die sich in Baden-Württemberg engagieren. Eigeninitiative und die Übernahme von Verantwortung für sich und andere sind uns wichtig. Gefördert werden Projekte, die lokal oder regional beispielhaft neue Wege in der Lebensweltgestaltung junger Menschen aufzeigen. Die Jugendstiftung berät und begleitet die Projektarbeit junger Menschen und betrachtet dies als Betrag innovativer Bildungsarbeit, die die Selbstwirksamkeit Jugendlicher stärkt.

Antragsberechtigt: Freie, gemeinnützige Träger der Jugendbildung in Baden-Württemberg. In Ausnahmen auch Initiativgruppen und Einzelpersonen, sofern diese nicht steuerpflichtig sind, wie Studierende und Schüler_innen. Projekte müssen in eines der fünf Förderfelder der Jugendstiftung einzuordnen sein. Diese Förderfelder sind: Demokratie leben, Bildungspartnerschaften stärken, soziale Medien und Informationstechnologien, Lebens- und Arbeitsweltgestaltung, Kultur und Freizeit erleben.

Ansprechpartner: Wolfgang Antes, 07042-8317-35

Im Rahmen der Projektförderung “Kulturelle Bildung” werden innovative Ansätze gefördert, die zur Entwicklung der kulturellen Bildung auf dem Gebiet der Darstellenden Kunst beitragen. Die beteiligten Kinder, Jugendlichen, jungen oder älteren Erwachsenen oder Senioren in Baden-Württemberg sollten aktiv in die Vorbereitungs- und Produktionsprozesse einbezogen werden und künstlerisch eigenständig an der Umsetzung mitwirken können. Es wäre wünschenswert, insbesondere Menschen an den Projekten zu beteiligen, die erschwert Zugang zu kulturellen Bildungsangeboten haben. Die Projekte sollen insbesondere auf einer Zusammenarbeit von professionellen Künstler_innen und Kulturschaffenden mit Erzieher_innen, Sozialpädagog_innen und Lehrer_innen sowie der Kooperation zwischen Kultur-, Bildungs- und Kinder- und Jugendeinrichtungen in Baden-Württemberg basieren. Mit der Projektbeschreibung müssen auch die tanz-, musik- und/oder theaterpädagogischen Konzepte schlüssig dargestellt werden. Entscheidend für die Auswahl sind inhaltliche, künstlerische und pädagogische Qualität. Die Mindestfördersumme beträgt 2.000 €. Anträge für Projektförderungen können ab einem Monat vor Antragsfrist bis zum Stichtag, den 15. Mai, 24.00 Uhr online eingereicht werden.

Antragsberechtigt: Professionelle Freie Tanz- und Theaterschaffende (Einzelkünstler_innen, GbRs, Vereine, GmbHs etc.), die ihren Sitz und Wirkungskreis in Baden-Württemberg haben und vom Land Baden-Württemberg keine institutionelle Förderung erhalten. Öffentliche Generalproben, Vorpremieren und/oder Premieren der jeweiligen Projekte müssen in Baden-Württemberg stattfinden.

Ansprechpartnerin: Maria Vetter, Büroleiterin, 07221-922 97 00

Das Regierungspräsidium Baden-Württemberg fördert im Bereich “Amateurmusik” u.a. die musikalische Bildung und Erziehung – auch außerschulisch –, Kooperationen von Schulen mit Vereinen sowie die Vermittlung kultureller und sozialer Werte mit dem Ziel, die gesellschaftliche Eigenkräfte zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.

Antragberechtigt sind Verbände und Vereine.

Ansprechpartner_innen: Amateurmusik: Florian Claus, 0761 208-4604

 

Im Bereich “Jugendbildungsmaßnahmen” fördert es die Entwicklung und Unterstützung von außerschulischen Bildungsfeldern, die dem Kompetenzerwerb junger Menschen dienen. Gefördert werden u.a. auch die musische, kulturelle und sportliche Jugendbildung.

Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der außerschulischen Jugendarbeit nach § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII i. V. m. §§ 2, 4 und 12 des JBG, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie nach Maßgabe des Staatshaushaltsplanes Baden-Württemberg sonstige Träger.

Ansprechpartnerin: Susanne Radetzky, 0761 208-4602

Die Stiftung der Landesbank Baden-Württemberg fördert junge Menschen in ihrer beruflichen und sozialen Entwicklung, den Erhalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und Kunst und Kultur in Baden-Württemberg.

So vergibt sie z.B. Zuschüsse zu Konzertaufführungen von Chören und Laienensembles, hilft jungen Kunstschaffenden bei ihren ersten Ausstellungen und Werkkatalogen und unterstützt Akademieabsolvent_innen  bei ihren selbstorganisierten Aufführungen und theaterpädagogischen Projekten. Außerdem fördert sie Auftritte junger Literaturschaffender im Rahmen von Lesungen oder Festivals und interessiert sich besonders für Kooperationen, für Innovationen und für persönliches Engagement.

Antragsberechtigt: Natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz/Sitz in Baden-Württemberg.

Weitere Informationen rund um die Antragstellung sowie Ansprechpartner_innen.

Ausschreibungen & Programmförderung in allen Bereichen
Projektförderprogramm „Kinder & Kultur“ – Fortbildungsprogramm

Kulturelle Bildung ist ein essentieller Bestandteil der Entwicklung von Kindern. Die Stiftung Kinderland hat daher ein Programm zur Förderung von Kulturangeboten für Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren aufgelegt. Zweimal im Jahr findet die Fortbildung zur/zum Koordinatorin/Koordinator Kinder & Kultur in Stuttgart statt. Für die Zertifizierung sind die jeweils zweitägigen Basismodule zu absolvieren. Die eintägigen Module bieten ergänzend eine Vertiefung des Wissens.
Das Programm setzt niedrigschwellig an und soll es Kindern aller Bildungs- und Herkunftsmilieus ermöglichen, die kulturelle Vielfalt ihrer Heimatkommune zu erkunden. Dabei wird der Fokus zunächst auf die unmittelbare Umgebung gelegt, um den integrativen Aspekt von Kultur im Bezug auf die lokale Gesellschaft besonders zu stärken. Gleichzeitig soll das Spektrum kultureller Angebote möglichst heterogen sein und Angebote wie Heimatvereine, Musikangebote, die Feuerwehr oder Gemeindeverwaltung berücksichtigen. Dadurch wird trotz lokalem Fokus eine inhaltliche Vielfalt der Angebote sichergestellt.

Antragsberechtigt: Bewerben können sich Mitarbeiter_innen der Kommune, von Kulturinstitutionen, der Jugendarbeit der Kirchen, von Jugendhäusern, Kinderbeauftragte, Integrationsbeauftragte oder sonstige Mitarbeiter_innen, die durch ein Anstellungsverhältnis angebunden sind an eine gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Institution. Die Teilnehmenden benötigen das Mandat der Kommune, in der sie tätig werden sollen. Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung ist die Person, die teilgenommen hat, berechtigt, Anträge zu stellen. Die Förderhöhe beträgt maximal 10.000 €.

Ansprechpartnerin: Birgit Pfitzenmaier, Abteilungsleiterin Gesellschaft & Kultur, Stiftung Kinderland, Prokuristin
Stv. Geschäftsführerin im Projektbereich, Tel Tel +49 (0) 711 248 476-18.

Die Stiftung kulturelle Jugendarbeit dient der Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen und fördert seit ihrer Gründung im Jahre 2000 die Kreativität von Kindern und Jugendlichen. Sie hat die Aufgabe, die kulturelle Jugendarbeit im Zusammenwirken verschiedener Träger vor Ort – zum Beispiel öffentlicher und privater Schulen, Jugendkunstschulen, Musikschulen, Jugendhäusern, Vereinen, Jugendverbänden und anderen Jugendorganisationen – zu unterstützen. Insbesondere werden Projekte der kulturellen Jugendarbeit im Rahmen von Wettbewerben und Einzelprojektförderungen gefördert, die innovative Formen der Partizipation und Integration bei den Kooperationen vor Ort aufweisen. Anträge sind auf dem Postweg an das Kultusministerium zu stellen.

Antragsberechtigt: Kooperationen zwischen freien und/oder öffentlichen Trägern der außerschulischen Jugendbildung und Schulen in Baden-Württemberg.

Kontakt: Stiftung Kulturelle Jugendarbeit c/o Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Referat 54 (Jugend und kulturelle Angelegenheiten)

Das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT) versteht sich als spartenübergreifende Plattform für kollegiale Vernetzung und Wissenstransfer. Es setzt sich dafür ein, dass Kulturelle Teilhabe besser gelingt:

  • Es fördert Diversität und den Abbau von Barrieren.
  • Es arbeitet daran, Kulturelle Bildung und Vermittlung als Querschnittsaufgaben zu etablieren.
  • Es macht bestehende Netzwerke sichtbar und verbindet sie miteinander.

Das Angebot richtet sich an Kultureinrichtungen und Kulturakteur_innen in Baden-Württemberg. Es arbeitet im Austausch und in Kooperation, bedarfsorientiert und praxisbezogen:

  • Fördern und beraten
  • Fachveranstaltungen
  • Weiterbildung und berufsbegleitende Qualifizierung

Kontakt: Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg, Tel +49 (0)711-89535-165

Deutschland

Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ zielt darauf ab, ziviles Engagement, demokratisches Verhalten, Vielfalt und Toleranz in der Gesellschaft zu fördern. Adressat_innen des Programms sind Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern, Pädagog_innen, zivilgesellschaftliche Akteur_innen sowie Multiplikator_innen. Über das Programm können Aktivitäten gegen jegliche Form von Diskriminierung und Rassismus sowie für die Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements gefördert werden. Die Höchstfördersumme liegt im Regelfall bei 5.000 €.

Antragsberechtigt: Schulen, gemeinnützige Träger und (Förder-)Vereine

Ansprechpartnerin: Kathrin Rieder, Amt für Migration und Integration, Abteilung 2, 0761/201-6334 oder Kathi King, iz3w – informationszentrum 3. welt, 0761/707 523 16

Ein guter Überblick über Fördermöglichkeiten von Projekten im Bereich von Kunst- und Kultur und im Bereich der Kinder- und Jugendkultur ist zu finden im Internetportal Deutsches Informationszentrum Kulturförderung (DIZK).

Der Fonds Soziokultur e.V. fördert im Sinne seiner Satzung solche Modelle kultureller Praxis, die die alltägliche Lebenswelt in die Kulturarbeit einbeziehen und zugleich eine Rückwirkung der so entstehenden Formen von Kunst und Kultur in unsere Gesellschaft anstreben. Ziele sind die Entwicklung der kulturellen Bildung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen durch Vermittlung und Aneignung kultureller und künstlerischer Ausdrucksformen und Ermutigung und Befähigung zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Antragsberechtigt: Träger_innen soziokultureller Projekte können sich beim Fonds Soziokultur zweimal jährlich um Fördermittel bewerben. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen in der Soziokultur erprobt werden. Die Vorhaben sollen Modellcharakter besitzen und beispielhaft sein für andere soziokulturelle Akteur_innen und Einrichtungen.

Ansprechpartnerin: Mechthild Eickhoff, Geschäftsführerin, 0228-97-144-79-0

Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung: Mit diesem Programm fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung ab 2013 außerschulische bzw. außerunterrichtliche Angebote der kulturellen Bildung für benachteiligte Kinder und Jugendliche auf lokaler Ebene. Gefördert werden beispielsweise Ferienfreizeiten und Sommerakademien mit kulturellem Bezug, Musik- und Theaterinszenierungen oder Pat_innen- und Mentor_innenprogramme, bei denen junge Menschen an Kunst, Musik, Literatur oder die neuen Medien herangeführt werden.

Ein lokales Bündnis für Bildung soll vor Ort aus wenigstens drei Kooperationspartner_innen bestehen, die sich aus unterschiedlicher Perspektive um junge Menschen kümmern. Dies können beispielsweise Volkshochschulen, Bibliotheken, Chöre, Musik- und Theatergruppen oder auch andere Vereine sein.

Zweck der Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur, insbesondere auf dem Gebiet der Musik sowie die Förderung der Bildung, Erziehung und Völkerverständigung. Ihre Schwerpunkte sind die Förderung des Opern-Gesangsnachwuchses sowie die Musikerziehung. Außerdem möchte die Stiftung das Verständnis zwischen Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund fördern. Förderanfragen Dritter werden im Rahmen der „Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“ berücksichtigt.

Die Stiftung der Firma PricewaterhouseCoopers fördert Projekte der ästhetischen Kulturbildung im Bereich der darstellenden und bildenden Kunst, der Musik und der Literatur sowie der Neuen Medien, und der werteorientierten Wirtschaftsbildung für Kinder und Jugendliche. Ein besonderer Förderschwerpunkt der Stiftung sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen.

Antragsberechtigt: Gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen.

Kontakt: PwC-Stiftung, 069-9511-9890

Die Stiftung Kinderförderung von Playmobil entwickelt eigene Projekte und fördert Initiativen ausgewählter Partner_innen in den Bereichen Bewegung und Aktivität, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, sowie Schutz von Kindern und Jugendlichen in der modernen Welt. Sie fördert u.a. Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche – insbesondere durch Unterstützung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen – mit bis zu 80 % der Gesamtkosten.

Antragsberechtigt sind anerkannte steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts. Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Europa

Kreatives Europa ist das Förderprogramm der Europäischen Kommission zur Unterstützung der europäischen Kultur- und Kreativsektoren sowie der audiovisuellen Branche. Basierend auf der neuen Verordnung für Kreatives Europa läuft das Förderprogramm von 2021 bis 2027. Für die siebenjährige Programmlaufzeit stehen 2,44 Milliarden Euro zur Verfügung, um alle Kultursparten und den audiovisuellen Bereich zu unterstützen. Der Creative Europe Desk Kultur (Kurz: CED Kultur) ist die nationale Kontaktstelle für die Kulturförderung der Europäischen Union und berät zum Programm, das vier Förderbereiche bietet. Im Förderbereich Kooperationsprojekte können in drei Kategorien Projektmittel bis zu 200.000, 1.000.000 oder 2.000.000 Euro beantragt werden.

Antragsberechtigt: Anträge stellen können öffentliche (Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Staat, Gemeinden, Gemeindeverbände, öffentliche Sparkassen, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) oder privatrechtliche Einrichtung (eingetragene Vereine, Stiftungen, Aktiengesellschaften, GmbHs, KGaA, Genossenschaften). Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Die antragstellende Organisation (und je nach Förderbereich auch die Kooperationspartner) muss nachweislich einen kulturellen Zweck verfolgen und nachweislich in der Kultur- und Kreativbranche tätig sein sowie ihren Sitz in einem am Programm teilnahmeberechtigten Land haben.

Kontakt: Lena Becker, Telefon: +49 228 201 67-14

Europa fördert Kultur bietet Informationen zu ca. 15 EU-Förderprogrammen, die neben dem Programm KREATIVES EUROPA auch für kulturelle Projekte relevant sind.

Wettbewerbe und Preise

Bundesweite Wettbewerbe der kulturellen Bildung
Hier finden sich zahlreiche Wettbewerbsformate in den unterschiedlichen Kunstsparten. Zusammengestellt von “Kultur bildet”, das Portal für kulturelle Bildung (Stand 2020).

Werkzeuge

Wir sind davon überzeugt, dass gute Qualität gute Werkzeuge braucht. Wir bündeln unsere Erfahrungen, tauschen uns aus und bauen gute Werkzeuge. Wir glauben, dass sie allen Beteiligten helfen können, die Qualität im Blick zu behalten. Wir laden Sie ein, die Werkzeuge auszuprobieren, anzupassen und zu verbessern.

Möchte ich mein Projekt von einem Fotografen oder Filmemacher dokumentieren lassen, ist das Einverständnis der Teilnehmenden einzuholen. Rechtsgrundlage ist das Persönlichkeitsrecht in Form des „Rechts am eigenen Bild“. Die verfassungsrechtliche Grundlage wird unter anderem konkretisiert durch § 22 KunsturhG.

Einverständniserklärung Medien & Pressearbeit (.pdf)
Einverständniserklärung Medien & Pressearbeit (.docx)

Von der Planung über die Durchführung bis zum Ergebnis: ein Finanzplan für das ganze Projekt:

  • Plan: In der Planungsebene kalkuliere ich mein Projekt. Diese Ebene hilft mir bei der Antragsstellung.
  • Wird: Um während der Durchführung des Projekts stets einen Überblick über das Budget zu erhalten, notiere ich hier die zu erwartetenden Beträge.
  • Ist: Sind Rechnungen verbucht, kommen die Beträge in diese Spalte.

Kulturfinanzplan

In einer Kooperationsvereinbarung halte ich wichtige Absprachen zwischen den Kollaborierenden fest. Dies sorgt für Klarheit in den Zuständigkeiten und Aufgaben. Eine Kooperationsvereinbarung ist im Übrigen auch bei jedem Projektantrag hilfreich und erhöht die Aussichten auf eine Förderung.

Musterkooperationsvereinbarung

Leitfragen
für Kulturschaffende und Pädagog_innen zur gemeinsamen Vorbereitung von künstlerischen Projekten an Schulen

Wie kann ich in 15 Minuten das Wichtigste reflektieren und gleichzeitig das Projekt im Vorübergehen dokumentieren? Fülle nach jeder Einheit im Team das »Projekttagebuch« aus. Hier können auch Informationen festgehalten werden, die für die nächste Einheit wichtig sind – besonders, wenn zwischen den Einheiten mehrere Tage liegen. Gleichzeitig summieren sich die einzelnen Einträge zu einem Projekttagebuch, das Dir im Nachhinein bei der Dokumentation hilft.

Projekttagebuch

Kulturarbeit ist Arbeit und verdient eine faire Entlohnung. Aber was ist fair? Und wie kalkuliere ich mein Honorar im Rahmen eines Projekts? Honorarempfehlungen wie diese oder diese legen einen Stundenlohn zugrunde. Habe ich diesen festgelegt, muss ich meine Arbeitszeit erfassen. Neben einer Reihe von Apps ist das auch sehr simpel über unsere »Kulturstechkarte« möglich:

Kulturstechkarte 2023

Kulturstechkarte 2024

Kulturelle Bildung im Netz

Die Akademie der Kulturellen Bildung ist das zentrale Institut für kulturelle Kinder- und Jugendbildung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen. Als Fortbildungsakademie für Fachkräfte der Jugend, Sozial-, Bildungs- und Kulturarbeit ist sie eine anerkannte Einrichtung der Kinder- und Jugendförderung und qualifiziert im gesamten Themenspektrum der Kulturellen Bildung.

Musik, Tanz, Theater, Spiel, Literatur, Bildende Kunst, Medien, Performance, Baukultur, allgemeine Kulturpädagogik und Sozialpsychologie & Beratung – als einzige Einrichtung in Deutschland bietet sie Fort- und Weiterbildung in allen genannten Fachdisziplinen sowie eine Vielzahl spartenübergreifender Kursangebote. Ihr differenziertes Angebot besteht aus Kursen, langfristigen Fortbildungen und Qualifizierungen, Tagungen und Werkstätten.

Die Akademie der Kulturellen Bildung verfügt über eine ausgewiesene Expertise in Theoriebildung, Politikberatung und Konzeptentwicklung. Forschung und Evaluation gehören ebenso zu ihren Leistungen wie die Erschließung von pädagogischen und gesellschaftlichen Querschnittsthemen. Sie nimmt Einfluss auf die Entwicklung neuer Berufsbilder und Arbeitsfelder der Kulturellen Bildung und ist aktiver Mitgestalter der außerschulischen kulturellen Bildungslandschaft.

Der Bundesverband Kulturelle Kinder- und Jugendbildung bietet Dossiers, Praxisimpulse und einen umfassenden Newsletter an.

Das Fachportal für Kulturelle Schulentwicklung und lokale Bildungslandschaften ist eine bundesweite Plattform der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ). Ihre Ziele sind:

  • der Ausbau und die Steigerung der Qualität von Angeboten kultureller Bildung in, an und um Schulen
  • die Entwicklung von Kooperationen zwischen außerschulischer kultureller Kinder- und Jugendbildung und Schule
  • die Entwicklung einer neuen Lernkultur durch kulturelle Schulentwicklung
  • die Verankerung von kultureller Bildung in lokalen Bildungslandschaften

Die Landesregierung setzt sich mit der Initiative Kindermedienland Baden Württemberg dafür ein, die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Land zu stärken. Mit dem Kindermedienland Baden-Württemberg werden zahlreiche Projekte, Aktivitäten und Akteure im Land gebündelt, vernetzt und durch feste Unterstützungsangebote ergänzt. So wird eine breite öffentliche Aufmerksamkeit für die Themen Medienbildung und -erziehung geschaffen.

Träger und Medienpartner der Initiative sind die Landesanstalt für Kommunikation (LFK), der Südwestrundfunk (SWR), das Landesmedienzentrum (LMZ), die MFG Baden-Württemberg, die Aktion Jugendschutz (ajs) und der Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV).

Der Kooperationskompass Baden-Württemberg bietet Know-how für kreative Schulen und Träger der kulturellen Jugendbildung in Baden-Württemberg mit umfassender Projekt- und Künstlerdatenbank.

Interessierte an Kunst, Kultur, Bildung und Jugend in Berlin können sich auf der Online-Plattform Kubinaut registrieren und ein persönliches digitales Portfolio erstellen. Dort können eigene Termine, Projekte, Inserate oder Profile kostenfrei veröffentlicht werden. Auch ohne Registrierung bietet die Plattform Möglichkeiten der Information, Vernetzung und Mitgestaltung. Die Redaktion setzt dabei thematische Schwerpunkte und berichtet regelmäßig über Neuigkeiten, Finanzierungsmöglichkeiten und Wettbewerbe im Bereich der Kulturellen Bildung. In Interviews und Fachbeiträgen beleuchtet Kubinaut darüber hinaus Themenschwerpunkte aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Kubinaut – Navigation Kulturelle Bildung ist ein Projekt der Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung in Zusammenarbeit mit der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Berlin e.V.

Die Wissensplattform KULTURELLE BILDUNG ONLINE  ist ein Projekt in Trägerschaft der vier bundesweit relevanten Fachstrukturen für Kulturelle Bildung: der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW, der Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel, der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung sowie dem Institut für Kulturpolitik der Stiftung Universität Hildesheim. Sie richtet sich an eine Fachöffentlichkeit von Theoretiker_innen und Praktiker_innen der Kulturellen Bildung, Wissenschaftler_innen und Student_innen. Mit Fachartikeln von etwa 450 Autor_innen zu kulturpädagogischen Themen, künstlerischen Praxen, theoretischen Grundlagen und Forschung bietet kubi-online eine Online-Bibliothek und das Fundament für einen gelungenen Wissenstransfer bzw. eine gute kulturelle Bildungspraxis.

Der Kulturförderpunkt Berlin ist die erste Anlaufstelle für (Berliner) Kulturschaffende, Künstler, Projektinitiatoren, Vereine und Akteure der freien Szene, die Informationen zum Thema Kulturförderung und -finanzierung suchen. Darüber hinaus finden sich auf der Webseite umfangreiche Informationen, so z.B. Tipps und Tricks zur Antragstellung, eine Datenbank zu Förderprogrammen, ein Glossar mit Fachbegriffen aus der Förderlandschaft und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Das Programm Kultur.Forscher! zielt darauf ab, neue Ansätze des Forschenden Lernens für die Kulturelle Bildung an Schulen zu erschließen sowie langfristige Kooperationen zwischen schulischen und außerschulischen Partnerinstitutionen zu etablieren. Ziel ist es, junge Menschen an Kunst und Kultur heranzuführen. Der Programmansatz, Kulturelle Bildung mit der Methode des Forschenden Lernens zu verknüpfen, etablierte sich schnell. Seit 2016 setzt das Programm weitere Schwerpunkte: Netzwerkaustausch zwischen Kultur.Forscher!-Institutionen bundesweit und Qualifizierung von Akteuren im Programm, um die Kulturelle Bildung an Schulen nachhaltig zu stärken und zu verankern.

Das Programm „Kultur.Forscher! – Kinder und Jugendliche auf Entdeckungsreise“ wurde von der PwC-Stiftung und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) 2008 entwickelt. Seit 2016 wird das Programm von der PwC-Stiftung in Kooperation mit der Arbeitsstelle Kulturelle Bildung an Schulen (KuBiS) der Universität Marburg fortgeführt.

Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Baden-Württemberg  ist landesweiter Dachverband und Interessenvertretung von 27 Organisationen der kulturellen Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg. Er setzt Programme und Projekte der kulturellen und mediengestützten Jugendbildung um, bietet Beratungen und einen informativen Newsletter an.

Mitglieder aus Freiburg sind:

  • Freiburger SchulprojektWerkstatt
  • Jugendbildungswerk Freiburg
  • Kubus3 Projektwerkstatt
  • Theater im Marienbad

Makura informiert seine Nutzer_innen zu Anlaufstellen, Akteur_innen und Entwicklungen der kulturellen Bildung in ganz Deutschland, inspiriert mit ausgewählten Projekten und Praxisbeispielen und bietet durch eine übersichtliche Bündelung seiner Inhalte Orientierung im komplexen Akteur_innen- und Handlungsfeld der kulturellen Bildung.

Auf dem Portal möchte die Kulturstiftung der Länder Gestalter_innen, Ideen und Erfolgen kultureller Bildung verschiedener Akteur_innen, künstlerischer Sparten, Wirkungsräume und institutioneller Zusammenhänge Sichtbarkeit verschaffen, zu neuen Querverbindungen anregen und die kooperative Weiterentwicklung der fachlichen Community kultureller Bildung und ihre Anerkennung in Politik und Gesellschaft fördern.

Musenkuss München ist das Onlineportal für Kulturelle Bildung in München. Die Plattform bündelt Angebote anerkannter Anbieter_innen sowie Informationen zur kulturellen Bildungslandschaft der Stadt. Darüber hinaus fördert sie mit einem Serviceteil, der sich an Kultur- und Bildungsanbieter_innen richtet, die kommunale Vernetzung und Qualität im Bereich der Kulturellen Bildung.

Der Rat für Kulturelle Bildung ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das Analysen und Empfehlungen über Lage und Qualität der kulturellen Bildung in Deutschland veröffentlicht.

Der Rat Kulturelle Bildung will dazu beitragen, Kulturelle Bildung als etwas Selbstverständliches im Alltag zu etablieren und in der Lebenslaufperspektive für alle Altersgruppen zugänglich und erfahrbar zu machen. Er will die Diskussion um Qualität in der Kulturellen Bildung befördern und Kulturelle Bildung strukturell verankern, im formalen wie im non-formalen Bildungsbereich.

Ziel ist es, ästhetische Wahrnehmung und Gestaltung als spezifische Dimension von Bildung inhaltlich deutlich und öffentlich sichtbar zu machen. Die unterschiedlichen Kunstsparten sollen jeweils für sich, aber auch in ihren gemeinsamen Potenzialen, stärker in die bildungspolitische Diskussion und in strukturelle Bildungskooperationen einbezogen werden. Dabei geht es auch darum, Umsetzungsprobleme bei kulturellen Bildungsmaßnahmen zu analysieren und Forschung zu befördern, um den Informationsstand zur Kulturellen Bildung in Deutschland zu verbessern.

Der Rat versteht sich dabei auch als Werkstatt offenen und kritischen Denkens und bietet eine Plattform zum Austausch zwischen Akteur_innen Kultureller Bildung. Der Rat gibt Impulse für Politik, Praxis und Wissenschaft, etwa durch Expertisen und Empfehlungen zu aktuellen Themen, Denkschriften, empirische Studien und Fachgespräche und lädt Interessierte auf allen Ebenen dazu ein, in einen kritischen Austausch zu treten.

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