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Ausschreibung

Innovationsfonds Kulturkonzept Kulturelle Bildung 2019 – 2. Teil

Ab sofort können Kulturschaffende Förderanträge im Bereich Kulturelle Bildung für Projekte im Jahr 2019 an das Kulturamt stellen! Die Anträge müssen bis spätestens zum 31. Mai vorliegen.

Die Projekte dürfen nicht vor dem 31. Juli und nicht nach dem 31. Dezember 2019 beginnen. Bitte reichen Sie Ihren Antrag in einfacher Ausführung schriftlich beim Kulturamt ein. Eine Beratung vor Antragstellung ist möglich und ratsam. Das zu vergebende Gesamtbudget beträgt voraussichtlich 15.000 Euro.

Im Bereich Kulturelle Bildung werden künstlerische Projekte gefördert, die unter professioneller Betreuung und Anleitung ästhetisch-gestalterische und künstlerische Betätigungen und Erfahrungen von künstlerischen Laien ins Zentrum stellen. Antragsberechtigt sind Kunst- und Kulturschaffende sowie Kunst- und Kultureinrichtungen mit zentralem Wirkungsort in Freiburg.

 

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